Mit einer Domiziladresse Graubünden erhält Ihre Gesellschaft ein Rechtsdomizil im Kanton Graubünden. Gerade Gründerinnen und Gründer von GmbH oder AG nutzen ein Firmendomizil in Chur oder einer Bündner Gemeinde als Sitz ihrer Gesellschaft. Die Adresse erscheint im Handelsregister, auf Briefkopf, Rechnungen und Website. Ein Einzelunternehmen wird dagegen am Ort seiner Niederlassung eingetragen; eine c/o-Adresse kommt deshalb nur in der Gemeinde in Frage, in der Sie tatsächlich tätig sind.
Graubünden ist wirtschaftlich weit mehr als Bergpanorama: Der Kanton lebt von einem starken Tourismussektor rund um Davos, St. Moritz und das Engadin, von der Wasserkraft, vom Holz- und Baugewerbe sowie von einer wachsenden Zahl an IT-, Beratungs- und Treuhandfirmen entlang der Achse Chur, Domat/Ems und Landquart. Die Kantonshauptstadt Chur ist mit ihrem direkten Bahnanschluss nach Zürich ein gut erschlossener Wirtschafts- und Verwaltungsknoten.
Wer eine Geschäftsadresse Graubünden mieten möchte, hat oft einen konkreten Grund: Ein Davoser Beratungsunternehmen, das international Kunden betreut, kann mit einem Bündner Sitz Nähe zum Kongress- und Tourismusstandort zeigen, ohne ganzjährig teure Büroflächen im Hochpreisort zu unterhalten. Steuerlich massgeblich bleibt aber der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung; die Adresse allein verlegt die Gewinnsteuer nicht nach Graubünden.
Zur Wahl stehen zwei Adresstypen. Die c/o-Adresse ist ein Rechtsdomizil beim Domizilhalter, gestützt auf seine Domizilannahmeerklärung; eigene Räume brauchen Sie dafür nicht, und sie ist in der Regel günstiger als die Adresse ohne c/o. Die Geschäftsadresse ohne c/o setzt voraus, dass Ihre Firma am Standort reale Räume mit Miet- oder Nutzungsvertrag nutzt, etwa einen Arbeitsplatz in einem Coworking oder Shared Office. Welche Variante zulässig ist, hängt davon ab, ob Ihre Firma am Sitz reale Räume nutzt; ohne solche Räume ist die c/o-Adresse einzutragen (Art. 117 Abs. 3 HRegV). Dass die Voraussetzungen erfüllt sind, verantwortet der Domizilgeber; über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt des Kantons Graubünden.
So geht es: Kanton und Adressart wählen, Firmendaten erfassen und Anfrage senden. Laufzeit und Postweiterleitung besprechen wir danach mit Ihnen und nennen Ihnen einen Domizilgeber namentlich, sofern im Kanton Graubünden einer verfügbar ist. Vertrag, Rechnung und bei einer c/o-Adresse die Domizilannahmeerklärung erhalten Sie direkt von ihm; danach reichen Sie die Unterlagen beim Handelsregisteramt ein. Die Post nimmt der Domizilhalter entgegen. Ob er sie scannt, sammelt oder nachsendet und in welchem Rhythmus, regelt sein Domizilvertrag.