Ratgeber

c/o-Adresse und Handelsregister – so funktioniert das Rechtsdomizil

Eine c/o-Adresse im Handelsregister bedeutet, dass Ihre Gesellschaft ihr Rechtsdomizil «care of» (zu Handen) eines Domizilhalters führt, der die Adresse zur Verfügung stellt und Behördenpost entgegennimmt. Das ist in der Schweiz zulässig – Voraussetzung ist eine schriftliche Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters. So erhalten Firmen ohne eigene Büroräume eine eintragungsfähige Geschäftsadresse.

Zuletzt aktualisiert: 07.2026 · DomizilCenter.ch

Was bedeutet «c/o» im Handelsregister?

Der Zusatz «c/o» steht für «care of» (zu Handen / per Adresse). Im Handelsregister signalisiert er, dass eine Gesellschaft ihren Sitz nicht in eigenen Räumen hat, sondern bei einem Dritten domiziliert ist, der die Adresse zur Verfügung stellt. Der Sitz (die politische Gemeinde) und das Rechtsdomizil (die genaue Strasse mit c/o-Zusatz) werden gemeinsam eingetragen.

Ein typischer Eintrag sieht so aus: «Muster AG, c/o Donner Consulting & IT, Musterstrasse 1, 8855 Wangen SZ». Der c/o-Halter wird damit zum sogenannten Domizilhalter. Er ist nicht Organ oder Gesellschafter, sondern stellt nur die Adresse und nimmt amtliche Zustellungen entgegen. Mehr zum Grundprinzip finden Sie in unserer Übersicht aller Kantone.

Ist eine c/o-Adresse im Handelsregister zulässig? – Ja

Ja. Eine c/o-Adresse ist in allen 26 Kantonen ein anerkanntes Rechtsdomizil. Das Schweizer Recht verlangt, dass eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft an ihrem Sitz erreichbar ist – also dass Zustellungen (Gerichts- und Behördenpost) sie erreichen. Ob die Firma dafür eigene Büros besitzt oder per Domizilhalter erreichbar ist, spielt rechtlich keine Rolle.

Damit das funktioniert, verlangen die Handelsregisterämter bei einem c/o-Domizil eine Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters. Ohne diese Erklärung wird der Eintrag nicht vorgenommen. Wichtig: Eine reine Postfach-Adresse genügt nicht – das Domizil muss eine physische Adresse sein, an der die Post tatsächlich angenommen wird. Welcher Kanton für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Steuerbelastung ab; ein Vergleich findet sich in unserem Steuervergleich der Kantone.

Die Domizilannahmeerklärung – das zentrale Dokument

Die Domizilannahmeerklärung ist die schriftliche Zusage des Domizilhalters, dass die Gesellschaft an seiner Adresse domiziliert sein darf und dass er Zustellungen entgegennimmt. Sie ist die rechtliche Grundlage des c/o-Eintrags und wird dem Handelsregisteramt mit der Anmeldung eingereicht.

  • Inhalt: Name und Adresse des Domizilhalters, Name der domizilierten Gesellschaft, ausdrückliche Zustimmung zur Domizilierung.
  • Form: schriftlich und vom Domizilhalter unterzeichnet; je nach Amt mit beglaubigter Unterschrift.
  • Zweck: Sie stellt sicher, dass die Firma am eingetragenen Sitz erreichbar ist und Behördenpost zugestellt werden kann.

Bei einer professionellen Domiziladresse über unseren Konfigurator erhalten Sie die unterzeichnete Domizilannahmeerklärung als Teil des Pakets – Sie müssen sie nur noch der Anmeldung beilegen.

Ablauf Schritt für Schritt

So kommen Sie von der Idee zum eingetragenen c/o-Rechtsdomizil:

  • 1. Kanton und Adresse wählen: Sitzkanton festlegen (z. B. nach Steuer- oder Standortgründen) und eine Domiziladresse buchen.
  • 2. Domizilannahmeerklärung einholen: Der Domizilhalter unterzeichnet die Erklärung für Ihre Gesellschaft.
  • 3. Statuten / Gründungsunterlagen: Der Sitz wird in den Statuten festgehalten; die genaue c/o-Adresse kommt in die Handelsregisteranmeldung.
  • 4. Beurkundung beim Notar: Bei Neugründungen einer AG oder GmbH erfolgt die öffentliche Beurkundung.
  • 5. Anmeldung beim Handelsregisteramt: Anmeldung samt Domizilannahmeerklärung einreichen.
  • 6. Eintrag und Publikation: Nach Prüfung wird der c/o-Eintrag vorgenommen und im SHAB publiziert.

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich leicht je Kanton – etwa in Zug, Schwyz oder Zürich. Für die rechtssichere Gründung empfehlen wir die Begleitung durch Notar oder Treuhänder.

Unterschied: c/o-Adresse vs. eigene Geschäftsadresse

Beide Varianten sind eintragungsfähige Rechtsdomizile. Der Unterschied liegt im Eintrag und in der Erreichbarkeit:

Merkmalc/o-DomiziladresseEigene Geschäftsadresse
Eintrag im Handelsregistermit «c/o»-Zusatz beim Domizilhalterdirekt unter eigener Adresse
Eigene Räume nötigneinja (Miete/Eigentum)
Domizilannahmeerklärungerforderlichnicht erforderlich
Postannahmedurch Domizilhalterdurch die Firma selbst
Fixkostentief (Domizilgebühr)höher (Mietkosten)

Für Start-ups, Holdinggesellschaften, ortsunabhängige Unternehmen oder zur Trennung von Wohn- und Geschäftsadresse ist die c/o-Variante eine schlanke, kostengünstige Lösung. Mehr dazu in der Kantonsübersicht.

Pflichten des Domizilhalters

Der Domizilhalter übernimmt mit der c/o-Adresse konkrete Verpflichtungen – das ist der Kern eines seriösen Domizilverhältnisses:

  • Behördenpost entgegennehmen: Gerichts- und amtliche Zustellungen müssen zuverlässig angenommen werden, damit die Firma am Sitz erreichbar bleibt.
  • Weiterleitung: Eingehende Post wird vereinbarungsgemäss an die Gesellschaft weitergeleitet (digital oder physisch).
  • Erreichbarkeit sicherstellen: Die Adresse muss dauerhaft bedient sein – ein blosser Briefkasten ohne Betreuung reicht nicht.
  • Sorgfalt: Vertrauliche Geschäftspost wird sorgfältig und vertraulich behandelt.

Wichtig: Der Domizilhalter wird dadurch kein Organ und keine zeichnungsberechtigte Person der Gesellschaft. Er haftet nicht für deren Geschäfte, sondern verantwortet ausschliesslich die Adresse und die Postannahme.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Diese Stolpersteine führen am häufigsten zu Rückweisungen oder Problemen:

  • Postfach statt physischer Adresse: Ein Postfach genügt nicht als Rechtsdomizil. Es braucht eine reale Strassenadresse.
  • Fehlende Domizilannahmeerklärung: Ohne unterzeichnete Erklärung lehnt das Handelsregisteramt den c/o-Eintrag ab.
  • «Briefkasten-Domizil» ohne echte Betreuung: Wird Behördenpost nicht angenommen, droht im Extremfall die Auflösung wegen Organisationsmangels.
  • Adresse nur als Fassade: Eine Domiziladresse ersetzt keine echte Geschäftstätigkeit und keinen Wohnsitz von Organen, wo das Gesetz dies verlangt.
  • Steuerliche Annahmen ohne Abklärung: Der Sitzkanton beeinflusst die Steuern, aber der tatsächliche Verwaltungsort zählt. Klären Sie steuerliche Folgen individuell mit Treuhänder oder Steuerberater ab.

Mit einer professionell betreuten Domiziladresse umgehen Sie diese Fehler. Konfigurieren Sie Ihre Lösung unkompliziert über unsere Anfrage.

Häufige Fragen

Wird die c/o-Adresse öffentlich im Handelsregister sichtbar?

Ja. Das Rechtsdomizil inklusive c/o-Zusatz ist öffentlich im Handelsregister und im SHAB einsehbar. Das ist gewollt, damit die Gesellschaft auffindbar und am Sitz erreichbar ist. Wer eine Trennung von privater Wohnadresse und Firmenadresse wünscht, profitiert gerade deshalb von einer Domiziladresse.

Brauche ich für die c/o-Adresse einen Notar?

Für die Domiziladresse selbst nicht. Ein Notar wird benötigt, wenn Sie eine AG oder GmbH neu gründen oder den Sitz statutarisch ändern, da hierfür eine öffentliche Beurkundung nötig ist. Die Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters wird der Handelsregisteranmeldung separat beigelegt.

Kann ich eine bestehende Firma nachträglich auf eine c/o-Adresse umstellen?

Ja. Sie können das Rechtsdomizil einer bestehenden Gesellschaft auf eine c/o-Domiziladresse ändern. Bleibt der Sitz in derselben Gemeinde, ist es eine reine Adressänderung; wechselt der Sitzkanton, ist eine Sitzverlegung mit entsprechender Beurkundung nötig. In beiden Fällen braucht es die Domizilannahmeerklärung.

Darf ich an der c/o-Adresse Geschäftspost und Kundenanfragen empfangen?

Pflicht ist die Annahme von Behörden- und Gerichtspost. Üblicherweise wird auch die übrige Geschäftspost angenommen und weitergeleitet. Was genau gilt, regelt der Domizilvertrag. Für persönliche Kundenbesuche oder Lager ist eine Domiziladresse hingegen nicht gedacht.

Reduziert eine c/o-Adresse meine Steuern?

Der Sitzkanton beeinflusst die Gewinnsteuer – die Unterschiede sind erheblich, etwa rund 11.71 % in Zug gegenüber rund 19.47 % in Zürich (Stand 2026, Quelle KPMG, variiert nach Gemeinde). Massgebend ist jedoch der tatsächliche Ort der Geschäftsführung, nicht nur der Briefkasten. Klären Sie steuerliche Folgen unbedingt individuell mit einem Treuhänder ab.

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