Für Treuhandbüros, Notariate und Büroanbieter
Domizil-Partner werden: Anfragen von Firmen, die eine Adresse suchen
Über unsere Website erreichen uns Anfragen von Unternehmen, die eine c/o-Adresse oder eine Geschäftsadresse ohne c/o suchen. Passt eine davon in Ihren Kanton und Ihr Angebot, führen wir sie Ihnen zu. Sie stellen die Adresse und erfüllen die für Sie geltenden Sorgfaltspflichten. Eine bestimmte Zahl an Zuführungen sagen wir nicht zu (Ziff. 3.3 des Vermittlungsvertrags). Unverbindlich anmelden, wir melden uns.
Als Partner kommt jede Firma in Frage, die eine Adresse als Rechtsdomizil zur Verfügung stellen kann: Treuhandbüros, Notariate und Anwaltskanzleien, Coworking-Spaces, Business-Center, Büroservices und Immobilienverwaltungen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern dass Sie für eine c/o-Adresse die Domizilannahme-Erklärung ausstellen oder für eine Geschäftsadresse ohne c/o ein Nutzungsrecht an realen Räumen einräumen und Geschäftspost zuverlässig bearbeiten.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit?
- Reine Vermittlung. Wir klären den Bedarf ab und führen Ihnen die Anfrage zu. Den Domizilvertrag schliessen Sie direkt mit Ihrer Kundschaft ab. DomizilCenter wird nicht Vertragspartei.
- Vertrag, Rechnung und Sorgfaltspflichten bleiben bei Ihnen. Sie stellen alle Rechnungen selbst, von der ersten an, und erfüllen die für Sie geltenden Sorgfaltspflichten.
- Einmalige Provision auf die erste Laufzeit. Für eine erfolgreiche Vermittlung erhalten wir einmal eine Provision auf das Entgelt der ersten gebuchten Laufzeit. Danach zahlen Sie nichts mehr: Verlängerungen und Folgejahre gehören ganz Ihnen.
- Nur bei Erfolg. Die Provision entsteht erst, wenn der Domizilvertrag unterzeichnet ist und die Kundschaft bezahlt hat. Keine Grundgebühr, keine Exklusivität, keine Mindestabnahme.
- Ihr Teil. Lehnen Sie eine Anfrage ab, genügt eine kurze Mitteilung innert fünf Arbeitstagen. Kommt ein Vertrag zustande, melden Sie das innert zehn Arbeitstagen mit einer Kopie, auf der nur Name, Adressart, Laufzeit und Entgelt lesbar sein müssen, und bestätigen später die Zahlung. Unterstehen Sie einem Berufsgeheimnis, genügt eine kurze Bestätigung dieser Angaben mit Zustimmung der Kundschaft. Während zwölf Monaten ab der Zuführung schliessen Sie mit der gemeldeten Firma nicht an uns vorbei ab.
Die Höhe der Provision und alle Einzelheiten besprechen wir vor Vertragsabschluss mit Ihnen. Sie stehen im Vermittlungsvertrag.
Was ändert das Geldwäschereigesetz ab 1. Oktober 2026 für Domizilgeber?
Wer berufsmässig Domizile für mehr als sechs Monate bereitstellt, gilt ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich als Berater nach dem Geldwäschereigesetz und muss sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen, sofern er nicht schon als Finanzintermediär beaufsichtigt ist (Art. 2 Abs. 3ter, Art. 12a und Art. 14 Abs. 1 GwG). Wer die Tätigkeit am 1. Oktober 2026 bereits ausübt, muss bis zum 1. Dezember 2026 bei einer SRO ein Gesuch um Anschluss einreichen; weil die französische Fassung «avant le 1er décembre 2026» lautet, sicherheitshalber bis 30. November 2026. Bis zum Entscheid über das Gesuch darf die Tätigkeit nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen weitergeführt werden (GwV, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. September 2025, Abs. 1). Neue Domizilkundschaft über DomizilCenter deckt der Wortlaut deshalb erst nach dem Entscheid der SRO. Für bereits beaufsichtigte Finanzintermediäre weichen die Sprachfassungen ab, die Frage ist offen.
- Leitfaden GwG-Revision 2026: Wann ist ein Domizilgeber dem GwG unterstellt?
- Kostenloser GwG-Check: Ihre Angaben mit Gesetzesartikel und Quelle eingeordnet
- Kostenloses Programm GwG-Dossier für Ihre GwG-Akten und das Register, für Mac und Windows
Diese Angaben sind keine Rechtsberatung. Massgebend sind Gesetz, Verordnung und das Reglement Ihrer SRO.
Wie melden Sie sich als Partner an?
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns und besprechen mit Ihnen, ob und wie eine Zusammenarbeit passt.