Domizilannahmeerklärung ausfüllen
Angaben eintippen, in der Vorschau prüfen und als Word herunterladen oder als PDF speichern.
Wer füllt aus?
Im Gesetz heisst der Domizilgeber «Domizilhalter». Unterschreiben muss immer er.
Noch keinen Domizilhalter? Wir suchen kostenlos einen in Ihrem Kanton.
Sie geben Firmen eine c/o-Adresse? Werden Sie Partner: Passende Anfragen aus Ihrem Kanton führen wir Ihnen zu, ohne Grundgebühr.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Das Dokument entsteht in Ihrem Browser; an uns wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Diese Seite setzt keine Cookies und lädt keine Analyse-Werkzeuge. Anonym gezählt wird nur, welche Knöpfe genutzt werden, nie Ihre Angaben.
Lieber von Hand ausfüllen? Leere Word-Vorlage herunterladen
So geht es weiter
- Unterschreiben: Der Domizilhalter unterschreibt eigenhändig, bei einer Firma die zeichnungsberechtigte Person. Eine Beglaubigung der Unterschrift verlangt die HRegV nicht.
- Einreichen: Das Original geht zusammen mit der Anmeldung an das Handelsregisteramt.
- Kantonales Formular: Stellt Ihr Handelsregisteramt ein eigenes Formular bereit, verwenden Sie dieses. Einzelheiten im Ratgeber Domizilannahmeerklärung: Muster und Anleitung.
Noch keinen Domizilhalter?
Wir suchen kostenlos einen Domizilgeber mit c/o-Adresse in Ihrem Kanton. Die Erklärung stellt Ihnen dann der Domizilgeber aus.
Sie geben Firmen eine c/o-Adresse?
Über unsere Website fragen Firmen nach einer Adresse in ihrem Kanton. Passt eine Anfrage zu Ihnen, führen wir sie Ihnen zu. Keine Grundgebühr, keine Exklusivität; eine einmalige Provision nur bei Erfolg.
Die Vorlage ist kostenlos und unverbindlich. Sie enthält den Mindestinhalt nach Art. 117 Abs. 3 HRegV, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall, und die Handelsregisterämter können Ergänzungen verlangen. Für leichte Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen.