Ratgeber

Firma gründen in der Schweiz – Schritt für Schritt

Eine Firma in der Schweiz gründen heisst: Rechtsform wählen (Einzelfirma, GmbH oder AG), Stammkapital bereitstellen, die Gründungsunterlagen erstellen und den Eintrag im Handelsregister vornehmen. Für GmbH und AG sind eine öffentliche Beurkundung beim Notar sowie eine Geschäftsadresse im Sitzkanton Pflicht. Wer kein eigenes Büro hat, nutzt dafür eine Domiziladresse.

Zuletzt aktualisiert: 07.2026 · DomizilCenter.ch

Die drei häufigsten Rechtsformen im Überblick

Die Wahl der Rechtsform ist der erste und wichtigste Schritt, wenn Sie eine Firma gründen. Sie bestimmt Haftung, Kapitalbedarf, Steuern und den Aufwand für die Buchführung. Für die meisten Gründerinnen und Gründer in der Schweiz kommen drei Formen in Frage:

MerkmalEinzelfirmaGmbHAG
Mindestkapitalkein MindestkapitalCHF 20'000CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einbezahlt)
Haftungunbeschränkt, mit Privatvermögenbeschränkt auf das Stammkapitalbeschränkt auf das Aktienkapital
Handelsregisterab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflichtimmer Pflichtimmer Pflicht
Notar nötigneinja (öffentliche Beurkundung)ja (öffentliche Beurkundung)
Typisch fürEinzelpersonen, kleine DienstleisterKMU, mehrere Gründerkapitalintensive Vorhaben, Investoren

Wer das volle Vorgehen für die Kapitalgesellschaften kennen möchte, findet die Details in unseren Ratgebern GmbH gründen und AG gründen.

Einzelfirma, GmbH oder AG – welche Form passt zu Ihnen?

Es gibt keine grundsätzlich «beste» Rechtsform – entscheidend sind Ihr Risiko, Ihr Kapital und Ihre Wachstumspläne. Folgende Faustregeln helfen bei der Einordnung:

  • Einzelfirma: Schnell, günstig und ohne Mindestkapital. Geeignet, wenn Sie alleine starten und das Geschäftsrisiko überschaubar ist. Nachteil: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
  • GmbH: Der beliebteste Weg für KMU. Die Haftung ist auf das Stammkapital von CHF 20'000 beschränkt, die Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich einsehbar. Guter Kompromiss aus Schutz und Aufwand.
  • AG: Höchstes Ansehen bei Banken und Investoren, Aktionäre bleiben anonym. Erfordert jedoch CHF 100'000 Aktienkapital (mindestens CHF 50'000 einbezahlt) und mehr Formalitäten.

Bei Unsicherheit – etwa zu Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer oder dem Bezug von Lohn versus Gewinn – lohnt sich eine kurze Abklärung mit einem Treuhänder. Die endgültige rechtliche und steuerliche Beurteilung sollte immer individuell erfolgen.

Gründungsschritte: So läuft es ab

Unabhängig von der Rechtsform folgt eine Firmengründung in der Schweiz einem klaren Ablauf. Für eine GmbH oder AG sieht der Weg typischerweise so aus:

  • 1. Firmenname und Zweck festlegen: Namen über das Zentrale Firmenindex (Zefix) auf Verfügbarkeit prüfen, Geschäftszweck formulieren.
  • 2. Rechtsform und Sitzkanton wählen: Der Kanton bestimmt unter anderem die Steuerbelastung – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  • 3. Geschäftsadresse sichern: Jede Firma braucht einen Sitz im gewählten Kanton. Ohne eigenes Büro nutzen Sie eine Domiziladresse.
  • 4. Kapital einzahlen: Das Stamm- bzw. Aktienkapital wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überwiesen; die Bank stellt eine Bestätigung aus.
  • 5. Gründungsunterlagen erstellen: Statuten, Gründungsurkunde und ergänzende Dokumente vorbereiten.
  • 6. Öffentliche Beurkundung beim Notar: Bei GmbH und AG zwingend; der Notar beglaubigt die Gründung.
  • 7. Eintrag im Handelsregister: Anmeldung beim Handelsregisteramt des Sitzkantons. Mit dem Eintrag entsteht die Gesellschaft rechtlich.
  • 8. Folgeanmeldungen: AHV/Sozialversicherungen, je nach Umsatz Mehrwertsteuer, ggf. Pensionskasse und Unfallversicherung.

Bei der Einzelfirma entfallen Notar und Kapitaleinzahlung; der Handelsregistereintrag ist erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz vorgeschrieben.

Kapital, Kosten und Dauer

Die Gesamtkosten einer Gründung setzen sich aus dem Gesellschaftskapital und den Gründungsgebühren zusammen. Das Kapital bleibt dabei Vermögen Ihrer Firma – es ist nach der Gründung für den Geschäftsbetrieb verfügbar und nicht «weg».

  • Gesellschaftskapital: Einzelfirma kein Minimum, GmbH CHF 20'000, AG CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einbezahlt).
  • Gründungskosten: Notariats- und Handelsregistergebühren fallen bei GmbH und AG an; die genaue Höhe variiert nach Kanton und Aufwand.
  • Dauer: Sind alle Unterlagen vollständig, ist der Handelsregistereintrag in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage erledigt.

Tipp: Klären Sie die effektiven Notars- und Amtsgebühren vorab direkt beim Notariat und Handelsregisteramt Ihres Wunschkantons ab, da diese kantonal unterschiedlich sind.

Handelsregistereintrag und Geschäftsadresse

Der Eintrag ins Handelsregister macht Ihre Firma rechtlich existent und öffentlich auffindbar. Pflichtangabe ist dabei immer ein Sitz mit Adresse im Eintragungskanton. Genau hier scheitern viele Gründungen am Anfang: Wer (noch) kein Büro mietet, von zu Hause aus arbeitet oder im Ausland wohnt, hat keine geeignete Geschäftsadresse.

Eine Domiziladresse löst dieses Problem. Sie dient als offizieller, im Handelsregister eingetragener Geschäftssitz und erfüllt damit die gesetzliche Voraussetzung – seriös und in allen 26 Kantonen verfügbar. So können Sie den Sitzkanton frei nach steuerlichen oder strategischen Überlegungen wählen, ohne dort selbst Räume anmieten zu müssen. Wie das funktioniert und worauf es ankommt, erklärt der Ratgeber Domiziladresse Schweiz.

Eine Übersicht aller Kantone finden Sie unter Domiziladresse nach Kanton.

Den richtigen Kanton wählen: Steuern und Standort

Die Schweiz ist steuerlich föderalistisch organisiert – die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft unterscheidet sich je nach Kanton und sogar Gemeinde erheblich. Für viele Gründer ist die Standortwahl deshalb auch eine Steuerentscheidung. Zur Orientierung die kantonalen Gewinnsteuersätze (Stand 2026, Quelle KPMG; variiert nach Gemeinde):

KantonGewinnsteuer (rund)
Luzernrund 11.66 %
Zugrund 11.71 %
Nidwaldenrund 11.97 %
Zürichrund 19.47 %
Bernrund 20.54 %

Die Steuer ist aber nur ein Faktor – Nähe zu Kunden, Talent und Infrastruktur zählen ebenso. Einen ausführlichen Vergleich bietet unser Steuervergleich der Kantone. Beliebte Sitzkantone für Neugründungen sind unter anderem Zug, Luzern, Schwyz und Zürich. Die konkrete Belastung hängt von Ihrer Situation ab und sollte mit einem Treuhänder geprüft werden.

Häufige Fehler bei der Gründung vermeiden

Viele Verzögerungen lassen sich mit etwas Vorbereitung verhindern. Diese Stolpersteine treten besonders häufig auf:

  • Keine gültige Geschäftsadresse: Ohne Sitz im Kanton kein Handelsregistereintrag. Sichern Sie die Adresse vor dem Notartermin.
  • Firmenname nicht geprüft: Ist der Name bereits vergeben oder unzulässig, verzögert sich die Eintragung. Vorab über Zefix prüfen.
  • Falsche Rechtsform aus Bauchgefühl: Eine spätere Umwandlung ist möglich, aber aufwendig. Lieber von Anfang an passend wählen.
  • Folgeanmeldungen vergessen: AHV, Mehrwertsteuer und Versicherungen werden gern übersehen – sie gehören fest zum Gründungsfahrplan.

Wenn Sie für Ihren neuen Firmensitz eine seriöse Domiziladresse benötigen, helfen wir Ihnen in allen 26 Kantonen weiter. Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag für Ihren Wunschkanton.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine Firma in der Schweiz zu gründen?

Sind alle Unterlagen vollständig – Statuten, Kapitaleinzahlungsbestätigung, Notarbeurkundung und die Geschäftsadresse – erfolgt der Handelsregistereintrag in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. Die Vorbereitung der Dokumente ist meist der zeitintensivste Teil; mit guter Planung lässt sich die ganze Gründung innerhalb weniger Wochen abschliessen.

Kann ich eine Schweizer Firma gründen, wenn ich im Ausland wohne?

Grundsätzlich ja. Wichtig ist, dass die Firma einen Sitz mit Adresse im gewählten Kanton hat und je nach Rechtsform eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vorhanden ist. Für den Sitz nutzen viele Gründer aus dem Ausland eine Domiziladresse. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie individuell mit einem Treuhänder oder Notar klären.

Brauche ich für die Gründung zwingend ein eigenes Büro?

Nein. Pflicht ist lediglich ein offizieller Geschäftssitz mit Adresse im Eintragungskanton, keine angemieteten Büroräume. Wer von zu Hause aus arbeitet oder kein eigenes Büro mieten möchte, kann eine Domiziladresse als eingetragenen Firmensitz verwenden – das ist seriös und in allen Kantonen möglich.

Was kostet das Gesellschaftskapital – ist das Geld verloren?

Nein. Das einbezahlte Stamm- oder Aktienkapital ist kein Kostenpunkt, sondern Vermögen Ihrer Firma. Nach der Gründung steht es für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung, etwa für Investitionen oder laufende Ausgaben. Echte Kosten sind nur die Notariats- und Handelsregistergebühren, die kantonal unterschiedlich ausfallen.

Spielt der Kanton bei der Firmengründung eine Rolle?

Ja, vor allem steuerlich. Die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften variiert je nach Kanton und Gemeinde deutlich – tiefe Sätze bieten 2026 etwa Luzern (rund 11.66 %) und Zug (rund 11.71 %, Quelle KPMG). Neben den Steuern zählen jedoch auch Kundennähe und Infrastruktur. Die individuell optimale Wahl sollten Sie mit einem Treuhänder abklären.

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