Die drei häufigsten Rechtsformen im Überblick
Die Wahl der Rechtsform ist der erste und wichtigste Schritt, wenn Sie eine Firma gründen. Sie bestimmt Haftung, Kapitalbedarf, Steuern und den Aufwand für die Buchführung. Für die meisten Gründerinnen und Gründer in der Schweiz kommen drei Formen in Frage:
| Merkmal | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | kein Mindestkapital | CHF 20'000 | CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einbezahlt) |
| Haftung | unbeschränkt, mit Privatvermögen | beschränkt auf das Stammkapital | beschränkt auf das Aktienkapital |
| Handelsregister | ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht | immer Pflicht | immer Pflicht |
| Notar nötig | nein | ja (öffentliche Beurkundung) | ja (öffentliche Beurkundung) |
| Typisch für | Einzelpersonen, kleine Dienstleister | KMU, mehrere Gründer | kapitalintensive Vorhaben, Investoren |
Wer das volle Vorgehen für die Kapitalgesellschaften kennen möchte, findet die Details in unseren Ratgebern GmbH gründen und AG gründen.
Einzelfirma, GmbH oder AG – welche Form passt zu Ihnen?
Es gibt keine grundsätzlich «beste» Rechtsform – entscheidend sind Ihr Risiko, Ihr Kapital und Ihre Wachstumspläne. Folgende Faustregeln helfen bei der Einordnung:
- Einzelfirma: Schnell, günstig und ohne Mindestkapital. Geeignet, wenn Sie alleine starten und das Geschäftsrisiko überschaubar ist. Nachteil: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
- GmbH: Der beliebteste Weg für KMU. Die Haftung ist auf das Stammkapital von CHF 20'000 beschränkt, die Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich einsehbar. Guter Kompromiss aus Schutz und Aufwand.
- AG: Höchstes Ansehen bei Banken und Investoren, Aktionäre bleiben anonym. Erfordert jedoch CHF 100'000 Aktienkapital (mindestens CHF 50'000 einbezahlt) und mehr Formalitäten.
Bei Unsicherheit – etwa zu Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer oder dem Bezug von Lohn versus Gewinn – lohnt sich eine kurze Abklärung mit einem Treuhänder. Die endgültige rechtliche und steuerliche Beurteilung sollte immer individuell erfolgen.
Gründungsschritte: So läuft es ab
Unabhängig von der Rechtsform folgt eine Firmengründung in der Schweiz einem klaren Ablauf. Für eine GmbH oder AG sieht der Weg typischerweise so aus:
- 1. Firmenname und Zweck festlegen: Namen über das Zentrale Firmenindex (Zefix) auf Verfügbarkeit prüfen, Geschäftszweck formulieren.
- 2. Rechtsform und Sitzkanton wählen: Der Kanton bestimmt unter anderem die Steuerbelastung – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- 3. Geschäftsadresse sichern: Jede Firma braucht einen Sitz im gewählten Kanton. Ohne eigenes Büro nutzen Sie eine Domiziladresse.
- 4. Kapital einzahlen: Das Stamm- bzw. Aktienkapital wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überwiesen; die Bank stellt eine Bestätigung aus.
- 5. Gründungsunterlagen erstellen: Statuten, Gründungsurkunde und ergänzende Dokumente vorbereiten.
- 6. Öffentliche Beurkundung beim Notar: Bei GmbH und AG zwingend; der Notar beglaubigt die Gründung.
- 7. Eintrag im Handelsregister: Anmeldung beim Handelsregisteramt des Sitzkantons. Mit dem Eintrag entsteht die Gesellschaft rechtlich.
- 8. Folgeanmeldungen: AHV/Sozialversicherungen, je nach Umsatz Mehrwertsteuer, ggf. Pensionskasse und Unfallversicherung.
Bei der Einzelfirma entfallen Notar und Kapitaleinzahlung; der Handelsregistereintrag ist erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz vorgeschrieben.
Kapital, Kosten und Dauer
Die Gesamtkosten einer Gründung setzen sich aus dem Gesellschaftskapital und den Gründungsgebühren zusammen. Das Kapital bleibt dabei Vermögen Ihrer Firma – es ist nach der Gründung für den Geschäftsbetrieb verfügbar und nicht «weg».
- Gesellschaftskapital: Einzelfirma kein Minimum, GmbH CHF 20'000, AG CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einbezahlt).
- Gründungskosten: Notariats- und Handelsregistergebühren fallen bei GmbH und AG an; die genaue Höhe variiert nach Kanton und Aufwand.
- Dauer: Sind alle Unterlagen vollständig, ist der Handelsregistereintrag in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage erledigt.
Tipp: Klären Sie die effektiven Notars- und Amtsgebühren vorab direkt beim Notariat und Handelsregisteramt Ihres Wunschkantons ab, da diese kantonal unterschiedlich sind.
Handelsregistereintrag und Geschäftsadresse
Der Eintrag ins Handelsregister macht Ihre Firma rechtlich existent und öffentlich auffindbar. Pflichtangabe ist dabei immer ein Sitz mit Adresse im Eintragungskanton. Genau hier scheitern viele Gründungen am Anfang: Wer (noch) kein Büro mietet, von zu Hause aus arbeitet oder im Ausland wohnt, hat keine geeignete Geschäftsadresse.
Eine Domiziladresse löst dieses Problem. Sie dient als offizieller, im Handelsregister eingetragener Geschäftssitz und erfüllt damit die gesetzliche Voraussetzung – seriös und in allen 26 Kantonen verfügbar. So können Sie den Sitzkanton frei nach steuerlichen oder strategischen Überlegungen wählen, ohne dort selbst Räume anmieten zu müssen. Wie das funktioniert und worauf es ankommt, erklärt der Ratgeber Domiziladresse Schweiz.
Eine Übersicht aller Kantone finden Sie unter Domiziladresse nach Kanton.
Den richtigen Kanton wählen: Steuern und Standort
Die Schweiz ist steuerlich föderalistisch organisiert – die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft unterscheidet sich je nach Kanton und sogar Gemeinde erheblich. Für viele Gründer ist die Standortwahl deshalb auch eine Steuerentscheidung. Zur Orientierung die kantonalen Gewinnsteuersätze (Stand 2026, Quelle KPMG; variiert nach Gemeinde):
| Kanton | Gewinnsteuer (rund) |
|---|---|
| Luzern | rund 11.66 % |
| Zug | rund 11.71 % |
| Nidwalden | rund 11.97 % |
| Zürich | rund 19.47 % |
| Bern | rund 20.54 % |
Die Steuer ist aber nur ein Faktor – Nähe zu Kunden, Talent und Infrastruktur zählen ebenso. Einen ausführlichen Vergleich bietet unser Steuervergleich der Kantone. Beliebte Sitzkantone für Neugründungen sind unter anderem Zug, Luzern, Schwyz und Zürich. Die konkrete Belastung hängt von Ihrer Situation ab und sollte mit einem Treuhänder geprüft werden.
Häufige Fehler bei der Gründung vermeiden
Viele Verzögerungen lassen sich mit etwas Vorbereitung verhindern. Diese Stolpersteine treten besonders häufig auf:
- Keine gültige Geschäftsadresse: Ohne Sitz im Kanton kein Handelsregistereintrag. Sichern Sie die Adresse vor dem Notartermin.
- Firmenname nicht geprüft: Ist der Name bereits vergeben oder unzulässig, verzögert sich die Eintragung. Vorab über Zefix prüfen.
- Falsche Rechtsform aus Bauchgefühl: Eine spätere Umwandlung ist möglich, aber aufwendig. Lieber von Anfang an passend wählen.
- Folgeanmeldungen vergessen: AHV, Mehrwertsteuer und Versicherungen werden gern übersehen – sie gehören fest zum Gründungsfahrplan.
Wenn Sie für Ihren neuen Firmensitz eine seriöse Domiziladresse benötigen, helfen wir Ihnen in allen 26 Kantonen weiter. Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag für Ihren Wunschkanton.