Was ist eine AG und wann lohnt sie sich?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Aktionäre nicht im öffentlichen Handelsregister stehen. Sie ist eine eigene juristische Person, haftet ausschliesslich mit ihrem Gesellschaftsvermögen und eignet sich besonders für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder einem geplanten Wachstum.
Im Gegensatz zur GmbH sind die Eigentümer (Aktionäre) nach aussen nicht im Handelsregister sichtbar. Anonym sind sie deshalb nicht: Ab dem 1. Oktober 2026 meldet die AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes. Das Register ist nicht öffentlich, Behörden sowie dem Geldwäschereigesetz unterstellte Finanzintermediäre und Berater können es aber einsehen. Eine AG lohnt sich typischerweise, wenn Sie:
- Kapital von Dritten aufnehmen oder Aktien übertragen möchten,
- die Eigentümerschaft nicht im öffentlichen Handelsregister zeigen möchten,
- ein seriöses, kapitalstarkes Auftreten gegenüber Kunden und Banken anstreben,
- oder eine spätere Nachfolge bzw. einen Verkauf planen.
Welche Rechtsform am besten passt, klären Sie idealerweise vorab mit einem Treuhänder. Einen Überblick über alle Schritte finden Sie auch in unserem Ratgeber Firma gründen in der Schweiz.
Aktienkapital: CHF 100'000, mindestens CHF 50'000 liberiert
Das Aktienkapital der AG beträgt mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung mindestens 20 Prozent jeder Aktie, insgesamt jedoch nicht weniger als CHF 50'000, einbezahlt sein. Diese Einzahlung nennt man Liberierung.
Das Kapital wird vor der Beurkundung auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überwiesen. Nach dem Handelsregistereintrag gibt die Bank das Geld frei, und es steht der AG als Betriebskapital zur Verfügung.
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Mindest-Aktienkapital | CHF 100'000 |
| Mindestens einzuzahlen (liberiert) | CHF 50'000 |
| Einzahlung pro Aktie | mindestens 20 Prozent |
| Form der Einlage | Bargeld oder Sacheinlage |
Möglich sind auch Sacheinlagen (etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Patente) statt Bargeld. Diese müssen sachgerecht bewertet und im Gründungsablauf gesondert dokumentiert werden.
Ablauf der AG-Gründung Schritt für Schritt
Eine AG-Gründung in der Schweiz folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf. Wer gut vorbereitet ist, schliesst die Gründung in der Regel innerhalb weniger Wochen ab.
- 1. Firmenname prüfen: Verfügbarkeit und Zulässigkeit des Namens im Zentralen Firmenindex (Zefix) abklären.
- 2. Statuten erstellen: Zweck, Sitz, Aktienkapital und Organisation der AG festlegen.
- 3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Aktienkapital auf ein Sperrkonto bei einer Bank einzahlen.
- 4. Öffentliche Beurkundung beim Notar: Der Notar beurkundet den Gründungsakt und die Statuten.
- 5. Handelsregisteranmeldung: Eintrag beim kantonalen Handelsregisteramt; mit dem Eintrag entsteht die AG als juristische Person.
- 6. Kapitalfreigabe und Folgeschritte: Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen, sofern erforderlich.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine zustellfähige Geschäftsadresse im Sitzkanton. Wenn Sie noch keine eigenen Büroräume haben, lässt sich diese über eine Domiziladresse abdecken.
Notar und Handelsregister: die Pflichtstationen
Wie bei der GmbH führt auch bei der AG kein Weg an der öffentlichen Beurkundung vorbei: Der Gründungsakt muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Der Notar prüft die Statuten, die Kapitaleinzahlung und die Bestellung der Organe.
Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt. Erst mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die AG ihre Rechtspersönlichkeit und kann offiziell am Geschäftsverkehr teilnehmen. Der Eintrag wird zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Zu den eingetragenen Angaben gehören unter anderem Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital, die zeichnungsberechtigten Personen sowie die Geschäftsadresse. Die Aktionäre selbst werden im Handelsregister nicht öffentlich ausgewiesen.
Kosten einer AG-Gründung
Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die genauen Beträge hängen vom Kanton, vom gewählten Notariat und vom Umfang der Statuten ab. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Kostenarten. Verbindliche Offerten holen Sie direkt bei Notariat und Handelsregisteramt ein.
| Kostenart | Anmerkung |
|---|---|
| Notariat (Beurkundung) | abhängig von Kanton und Aufwand |
| Handelsregistereintrag | kantonale Gebühr |
| Bankgebühren Kapitalkonto | für Eröffnung und Bestätigung des Sperrkontos |
| Beratung (optional) | Treuhänder, Statutenentwurf, Steuerplanung |
| Geschäftsadresse / Domizil | eigene Räume oder Domiziladresse |
Hinzu kommt das Aktienkapital selbst, das jedoch keine Kosten im engeren Sinn ist: Es bleibt nach der Freigabe als Betriebskapital im Unternehmen. Wer steuerlich optimal aufgestellt sein will, vergleicht vor der Sitzwahl die Kantone. Dabei hilft unser Steuervergleich der Kantone.
Firmensitz und Domiziladresse für die AG
Jede AG braucht einen statutarischen Sitz, also eine politische Gemeinde, und eine gültige, zustellfähige Geschäftsadresse in dieser Gemeinde. Diese Adresse wird im Handelsregister eingetragen und ist die offizielle Anschrift für Behörden, Kunden und die Zustellung amtlicher Post.
Wer noch keine eigenen Büroräume hat oder seinen Sitz bewusst in einen steuergünstigen Kanton legen möchte, kann eine Domiziladresse nutzen. Wir vermitteln Geschäftsadressen und bauen das Netz derzeit kantonsweise auf. Angaben zu Sitz, Handelsregister und Steuern finden Sie unter anderem auf diesen Seiten:
- Domiziladresse Kanton Zug: etablierter Standort mit tiefer Gewinnsteuer (rund 11.71 Prozent, Stand 2026, Quelle KPMG, variiert nach Gemeinde)
- Domiziladresse Kanton Luzern: effektive Gewinnsteuer 2026 am Hauptort rund 11.66 Prozent (Quelle KPMG, variiert nach Gemeinde), Rang 1 der Kantonshauptorte
- Domiziladresse Kanton Schwyz
- Domiziladresse Kanton Zürich
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AG oder GmbH: der zentrale Unterschied
AG und GmbH sind beides Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Wahl hängt vor allem vom Kapital, von der Sichtbarkeit der Eigentümerschaft im Handelsregister und von der geplanten Eigentümerstruktur ab. Anonym ist die Eigentümerschaft in keiner der beiden Formen: Ab dem 1. Oktober 2026 melden AG und GmbH ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes.
| Kriterium | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 liberiert) | CHF 20'000 (voll einzuzahlen) |
| Eigentümer im Handelsregister | nicht öffentlich, Meldung ans Transparenzregister | öffentlich eingetragen |
| Beurkundung beim Notar | Pflicht | Pflicht |
| Typischer Einsatz | Kapitalintensive Vorhaben, Investoren, Nachfolge | Kleinere und mittlere Unternehmen, Familienbetriebe |
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