Ratgeber

AG gründen in der Schweiz – Ablauf, Kapital, Firmensitz

Wer in der Schweiz eine AG gründen will, errichtet eine Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt (liberiert) sein müssen. Die Gründung läuft über öffentlich beurkundete Statuten beim Notar, eine Kapitaleinzahlung auf ein Sperrkonto und den Eintrag ins Handelsregister. Pflicht ist zudem ein Firmensitz mit gültiger Geschäftsadresse im gewählten Kanton.

Zuletzt aktualisiert: 07.2026 · DomizilCenter.ch

Was ist eine AG und wann lohnt sie sich?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die in der Schweiz am stärksten anonymisierte Kapitalgesellschaft. Sie ist eine eigene juristische Person, haftet ausschliesslich mit ihrem Gesellschaftsvermögen und eignet sich besonders für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder einem geplanten Wachstum.

Im Gegensatz zur GmbH sind die Eigentümer (Aktionäre) nach aussen nicht im Handelsregister sichtbar, was Anonymität ermöglicht. Eine AG lohnt sich typischerweise, wenn Sie:

  • Kapital von Dritten aufnehmen oder Aktien übertragen möchten,
  • Wert auf die Anonymität der Eigentümerschaft legen,
  • ein seriöses, kapitalstarkes Auftreten gegenüber Kunden und Banken anstreben,
  • oder eine spätere Nachfolge bzw. einen Verkauf planen.

Welche Rechtsform am besten passt, klären Sie idealerweise vorab mit einem Treuhänder. Einen Überblick über alle Schritte finden Sie auch in unserem Ratgeber Firma gründen in der Schweiz.

Aktienkapital: CHF 100'000, mindestens CHF 50'000 liberiert

Das Aktienkapital der AG beträgt mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung mindestens 20 Prozent jeder Aktie, insgesamt jedoch nicht weniger als CHF 50'000, einbezahlt sein. Diese Einzahlung nennt man Liberierung.

Das Kapital wird vor der Beurkundung auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überwiesen. Nach dem Handelsregistereintrag gibt die Bank das Geld frei, und es steht der AG als Betriebskapital zur Verfügung.

MerkmalVorgabe
Mindest-AktienkapitalCHF 100'000
Mindestens einzuzahlen (liberiert)CHF 50'000
Einzahlung pro Aktiemindestens 20 Prozent
Form der EinlageBargeld oder Sacheinlage

Möglich sind auch Sacheinlagen (etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Patente) statt Bargeld. Diese müssen sachgerecht bewertet und im Gründungsablauf gesondert dokumentiert werden.

Ablauf der AG-Gründung Schritt für Schritt

Eine AG-Gründung in der Schweiz folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf. Wer gut vorbereitet ist, schliesst die Gründung in der Regel innerhalb weniger Wochen ab.

  • 1. Firmenname prüfen: Verfügbarkeit und Zulässigkeit des Namens über das Zentralregister (Zefix) abklären.
  • 2. Statuten erstellen: Zweck, Sitz, Aktienkapital und Organisation der AG festlegen.
  • 3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Aktienkapital auf ein Sperrkonto bei einer Bank einzahlen.
  • 4. Öffentliche Beurkundung beim Notar: Der Notar beurkundet den Gründungsakt und die Statuten.
  • 5. Handelsregisteranmeldung: Eintrag beim kantonalen Handelsregisteramt; mit dem Eintrag entsteht die AG als juristische Person.
  • 6. Kapitalfreigabe und Folgeschritte: Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen, sofern erforderlich.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine zustellfähige Geschäftsadresse im Sitzkanton. Wenn Sie noch keine eigenen Büroräume haben, lässt sich diese über eine Domiziladresse abdecken.

Notar und Handelsregister: die Pflichtstationen

Anders als bei der GmbH-Light-Diskussion gibt es für die AG keinen Weg an der öffentlichen Beurkundung vorbei: Der Gründungsakt muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Der Notar prüft die Statuten, die Kapitaleinzahlung und die Bestellung der Organe.

Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt. Erst mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die AG ihre Rechtspersönlichkeit und kann offiziell am Geschäftsverkehr teilnehmen. Der Eintrag wird zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Zu den eingetragenen Angaben gehören unter anderem Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital, die zeichnungsberechtigten Personen sowie die Geschäftsadresse. Die Aktionäre selbst werden im Handelsregister nicht öffentlich ausgewiesen.

Kosten einer AG-Gründung

Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die genauen Beträge hängen vom Kanton, vom gewählten Notariat und vom Umfang der Statuten ab. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Kostenarten – verbindliche Offerten holen Sie direkt bei Notariat und Handelsregisteramt ein.

KostenartAnmerkung
Notariat (Beurkundung)abhängig von Kanton und Aufwand
Handelsregistereintragkantonale Gebühr
Bankgebühren Kapitalkontofür Eröffnung und Bestätigung des Sperrkontos
Beratung (optional)Treuhänder, Statutenentwurf, Steuerplanung
Geschäftsadresse / Domizileigene Räume oder Domiziladresse

Hinzu kommt das Aktienkapital selbst, das jedoch keine Kosten im engeren Sinn ist: Es bleibt nach der Freigabe als Betriebskapital im Unternehmen. Wer steuerlich optimal aufgestellt sein will, vergleicht vor der Sitzwahl die Kantone – dabei hilft unser Steuervergleich der Kantone.

Firmensitz und Domiziladresse für die AG

Jede AG braucht einen statutarischen Sitz und eine gültige, zustellfähige Geschäftsadresse im Sitzkanton. Diese Adresse wird im Handelsregister eingetragen und ist die offizielle Anschrift für Behörden, Kunden und die Zustellung amtlicher Post.

Wer noch keine eigenen Büroräume hat oder seinen Sitz bewusst in einen steuergünstigen Kanton legen möchte, kann eine professionelle Domiziladresse nutzen. Wir vermitteln Geschäftsadressen in allen 26 Kantonen, unter anderem in beliebten Wirtschaftsstandorten:

Bereit für den nächsten Schritt? Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage für eine Domiziladresse und wir melden uns mit einer passenden Lösung für Ihren AG-Sitz.

AG oder GmbH: der zentrale Unterschied

AG und GmbH sind beides Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Wahl hängt vor allem vom Kapital, vom Wunsch nach Anonymität und von der geplanten Eigentümerstruktur ab.

KriteriumAGGmbH
MindestkapitalCHF 100'000 (mind. CHF 50'000 liberiert)CHF 20'000 (voll einzuzahlen)
Eigentümer im Handelsregisternicht öffentlich (Aktionäre anonym)öffentlich eingetragen
Beurkundung beim NotarPflichtPflicht
Typischer EinsatzKapitalintensive Vorhaben, Investoren, NachfolgeKleinere und mittlere Unternehmen, Familienbetriebe

Wenn Sie unsicher sind, welche Rechtsform passt, vergleichen Sie beide Optionen in unserem Ratgeber GmbH gründen in der Schweiz. Für eine fundierte Entscheidung zu Steuern und Haftung ziehen Sie zusätzlich einen Treuhänder oder Notar bei.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine AG-Gründung in der Schweiz?

Sind alle Unterlagen vollständig und das Kapital eingezahlt, ist die AG meist innerhalb von ein bis drei Wochen im Handelsregister eingetragen. Die genaue Dauer hängt vom Kanton, vom Notariat und von der Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts ab. Die Vorbereitung von Statuten und Kapitalkonto sollten Sie zusätzlich einplanen.

Kann ich eine AG alleine gründen?

Ja. Eine AG kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person als sogenannte Ein-Personen-AG gegründet werden. Diese Person kann gleichzeitig einziger Aktionär und einziges Mitglied des Verwaltungsrats sein. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Muss das gesamte Aktienkapital von CHF 100'000 einbezahlt werden?

Nein. Bei der Gründung müssen mindestens 20 Prozent jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 einbezahlt (liberiert) sein. Der nicht einbezahlte Teil bleibt jedoch eine Schuld der Aktionäre gegenüber der Gesellschaft und kann später eingefordert werden.

Braucht eine AG eine eigene Geschäftsadresse?

Ja. Jede AG benötigt einen statutarischen Sitz mit einer zustellfähigen Geschäftsadresse im gewählten Kanton, die im Handelsregister eingetragen wird. Wer keine eigenen Räume hat, kann dafür eine Domiziladresse nutzen. Stellen Sie dazu eine unverbindliche Anfrage über unser Formular.

Kann ich eine bestehende GmbH in eine AG umwandeln?

Ja, eine GmbH lässt sich nach dem Fusionsgesetz in eine AG umwandeln, ohne dass eine Liquidation nötig ist. Dabei ist insbesondere das höhere Aktienkapital sicherzustellen. Lassen Sie eine solche Umwandlung wegen der rechtlichen und steuerlichen Folgen vorab durch einen Treuhänder oder Notar prüfen.

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