Support für GwG-Dossier

Melden Sie einen Fehler, stellen Sie eine Frage oder schlagen Sie eine Verbesserung vor. Jede Meldung erhält eine Nummer, unter der wir sie bearbeiten.

Hinweise zu Version 0.9.8

  • SRO-Profile: PolyReg, SRO-TREUHAND|SUISSE und VQF folgen jetzt ihren von der FINMA genehmigten Berater-Reglementen (in Kraft seit 1. Oktober 2026), wie bisher die SRO SAV/SNV. Nur ARIF und «andere» bleiben vorläufig.
  • Textform: Für die SRO-TREUHAND|SUISSE lässt das Programm die Erklärung über wirtschaftlich Berechtigte auch in Textform zu, etwa per E-Mail. Beim VQF bleibt die Unterzeichnung nötig, weil sein Reglement sie bei juristischen Personen verlangt, ebenso bei SAV/SNV und PolyReg.
  • Quellen: Regeln aus dem Reglement einer SRO gelten als gesichert nur für deren Mitglieder; für Mitglieder anderer SRO zeigt das Programm sie als Auslegung.
  • Meldeweg und Hilfspersonen: Die Hinweise nennen die Registrierung für Beraterinnen und Berater bei fedpol, den Reporttyp «SAR» in goAML und dass keine vorsorgliche Registrierung nötig ist. Bei PolyReg brauchen Hilfspersonen eine Bewilligung der SRO.
  • Identifizierung und Transparenzregister: Ab 1. November 2026 lässt das FINMA-Rundschreiben 2016/7 auch die E-ID zu. Registerabfragen im Transparenzregister sind laut Bundesamt für Justiz noch für niemanden möglich.
  • Interne Weisung: Die Vorlage regelt neu, welche Mandate nicht angenommen werden, wie es die Berater-Anhänge von PolyReg, SRO-TREUHAND|SUISSE und VQF verlangen.

Bitte keine Kundendaten. Schreiben Sie keine Namen von Mandanten, keine Personendaten Ihrer Kundschaft und keine Angaben aus Ausweisen oder Dossiers. Diese Daten sind vertraulich, und wir brauchen sie nicht, um Ihnen zu helfen.

Nehmen Sie für Beispiele erfundene Namen, etwa aus dem Übungsmodus des Programms. Das Formular nimmt bewusst keine Dateien und keine Bildschirmfotos an.

Worum geht es? *

Die Version steht auf der Anmeldeseite des Programms. Bei Fragen ohne Bezug zu einem Fehler können Sie beide Felder leer lassen.

Freiwillig

Ihre Meldung wird 24 Monate nach ihrem Abschluss gelöscht. Die E-Mail-Adresse verwenden wir nur für diese Meldung und für die Informationen, die Sie oben freiwillig angekreuzt haben.