Was verlangt Zug für eine Adresse ohne c/o?
Vier Dinge, und das «Merkblatt über das Rechtsdomizil» vom 8. Januar 2021 nennt sie einzeln.
- Rechtstitel an Räumen. «Unter einem eigenen Rechtsdomizil (Büro-/Geschäftslokal) sind Räumlichkeiten zu verstehen, über die die Rechtseinheit aufgrund eines Rechtstitels (z.B. Eigentum, Miete, Untermiete etc.) tatsächlich verfügen kann.»
- Schwerpunkt der administrativen Tätigkeit. «Das eigene Büro bildet einen Schwerpunkt der administrativen Tätigkeit, wo der Rechtseinheit zu den üblichen Büro-Öffnungszeiten Mitteilungen aller Art zugestellt werden können.»
- Administratives Leistungsangebot. Es «umfasst neben alltäglichen administrativen Arbeiten, wie beispielsweise Post- und Telefondienst insbesondere die Entgegennahme von Urkunden (z.B. Zahlungsbefehl etc.) und die Aufbewahrung von geschäftsrelevanten Dokumenten», also Statuten, Protokolle, Verträge und Jahresabschlüsse.
- Entgegennahme durch die richtigen Personen. «Diese Mitteilungen werden vom eigenen Personal der Rechtseinheit oder einer rechtsgültig bestellten Vertretung entgegengenommen.»
Das Amt behält sich vor, Beweismittel zu verlangen (Art. 117 Abs. 4 HRegV), und empfiehlt ausdrücklich, «Miet- und Untermietverträge, Arbeitsverträge, Vertretungsvollmachten etc. schriftlich abzuschliessen». Zur Miete hält das Merkblatt fest, sie überlasse Räume «entgeltlich und auf Dauer zum Gebrauch oder Mitbenutzung».
Reicht ein Arbeitsplatz im Shared Office oder Coworking?
Das sagt kein Zuger Dokument. Die Begriffe Coworking, Shared Office und Business Center kommen im Merkblatt nicht vor. Der Wortlaut «zum Gebrauch oder Mitbenutzung» spricht dafür, dass eine Mitbenutzung als Rechtstitel genügen kann. Das ist aber eine Auslegung und keine Aussage des Amts. Entscheidend bleiben die drei übrigen Punkte, vor allem das administrative Leistungsangebot: Wer nimmt einen Zahlungsbefehl entgegen, und wo liegen die Dauerakten? Klären Sie Ihren konkreten Fall vor der Anmeldung mit dem Handelsregisteramt, Telefon 041 594 55 60.
Wir behaupten deshalb nicht, ein Arbeitsplatz genüge automatisch für den Verzicht auf den c/o-Zusatz. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist mit der c/o-Adresse im Kanton Zug richtig bedient, und zwar ohne rechtliches Risiko.
Was bringt ein Briefkasten mit Firmenschild?
Für das Handelsregister nichts. Ein Briefkasten belegt weder einen Rechtstitel an Räumen noch ein administratives Leistungsangebot. Anbieter, die eine «Geschäftsadresse ohne c/o» als blosse Briefkastenbeschriftung verkaufen, blenden aus, was das Zuger Merkblatt verlangt. Das Merkblatt erwähnt den Briefkasten mit keinem Wort; Basel-Stadt verlangt ihn ausdrücklich, Zug stellt stattdessen auf Räume und Leistungsangebot ab. Auch ein Postfach genügt nicht: Es lässt sich nach Art. 117 Abs. 5 HRegV nur zusätzlich zum Rechtsdomizil eintragen.
Welche Belege kommen infrage?
| Grundlage | Was damit belegt wird | Woran es oft scheitert |
|---|
| Eigentum | volle Verfügung über die Räume | selten bei jungen Firmen |
| Mietvertrag auf die Firma | dauerndes Nutzungsrecht | Vertrag läuft auf eine Privatperson statt auf die GmbH |
| Untermietvertrag | Nutzungsrecht aus zweiter Hand | der Hauptmieter hat die Untermiete nicht bewilligt |
| Arbeitsvertrag | eigenes Personal, das Mitteilungen entgegennimmt | niemand ist zu Bürozeiten vor Ort |
| Vertretungsvollmacht | rechtsgültig bestellte Vertretung | mündlich vereinbart statt schriftlich |
Das Merkblatt zur Zweigniederlassung zeigt, wie das Amt praktisch vorgeht: Es akzeptiert entweder die Erklärung des Domizilhalters oder «die Bestätigung auf der Anmeldung, dass die Zweigniederlassung über eigene Büros verfügt», behält sich aber vor, eine Kopie des Mietvertrags zu verlangen.
c/o oder ohne c/o: was passt im Kanton Zug?
| Merkmal | c/o-Adresse | Adresse ohne c/o |
|---|
| Eintrag im Handelsregister | mit sichtbarem Zusatz «c/o» | ohne Zusatz, empfohlen mit dem Vermerk «eigene Büros» |
| Voraussetzung | Erklärung des Domizilhalters | Rechtstitel an Räumen, Schwerpunkt der Administration, eigenes Leistungsangebot |
| Wer nimmt die Post entgegen | der Domizilhalter | eigenes Personal oder eine rechtsgültig bestellte Vertretung |
| Beleg beim Amt | die Erklärung | auf Verlangen Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Vollmacht |
| Verbreitung im Kanton Zug | rund jede fünfte GmbH und AG | die Mehrheit, meist mit eigenem Betrieb vor Ort |
Kann ich meine Zuger Wohnung als Firmensitz eintragen?
Rechtlich ja, wenn Sie dort tatsächlich arbeiten, erreichbar sind und die Dauerakten dort liegen. Praktisch sind drei Punkte zu prüfen. Erstens erlaubt nicht jeder Mietvertrag die geschäftliche Nutzung; fragen Sie den Vermieter vorher. Zweitens erscheint Ihre Wohnadresse damit im öffentlichen Handelsregister und ist für jeden abrufbar. Drittens verlangt das Zuger Merkblatt die Erreichbarkeit «zu den üblichen Büro-Öffnungszeiten». Wer die Wohnadresse nicht öffentlich machen will, wählt die c/o-Adresse.
Verlagert eine Zuger Adresse meine Steuerpflicht nach Zug?
Nicht von selbst. Massgebend ist neben dem statutarischen Sitz der Ort der tatsächlichen Verwaltung. Führen Sie Ihr Unternehmen weiterhin aus einem anderen Kanton, kann dieser es nach der Praxis des Bundesgerichts weiter als Hauptsteuerdomizil besteuern. Der tiefe Zuger Satz ist also kein Automatismus. Wird die Firma aus dem Ausland geführt, kommen zusätzlich die Regeln über die Steuerpflicht am Sitz dazu (Art. 50 DBG). Wie sich die Kantone unterscheiden, zeigt der Steuervergleich der Kantone; die Beurteilung Ihres Falls gehört zu einem Treuhänder.
Wie komme ich im Kanton Zug zu einer Adresse ohne c/o?
Über die Anfrage. Im Kanton Zug sind drei Stufen aufgeschaltet: die Geschäftsadresse ohne c/o ab CHF 233 pro Monat, dieselbe mit Shared Office und einem Arbeitsplatz ab CHF 392 und mit Executive Office ab CHF 692, alle exkl. MWST und mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit.
Welche Stufe für Sie reicht, entscheidet nicht der Preis, sondern das Merkblatt. Je mehr Ihre Firma vor Ort tatsächlich tut, desto tragfähiger ist der Verzicht auf den c/o-Zusatz; eine Adresse ohne eigene Präsenz und ohne eigenes administratives Leistungsangebot bleibt nach dem Wortlaut des Merkblatts eine c/o-Adresse, unabhängig davon, was sie kostet. Schildern Sie deshalb in der Anfrage, welche Räume und welche Präsenz Sie brauchen, ob jemand vor Ort Post entgegennehmen kann und wo Ihre Geschäftsakten liegen sollen. Wir klären mit dem Domizilgeber ab, was sein Angebot abdeckt, und sagen es Ihnen offen, wenn es für Ihren Fall nur zur c/o-Adresse reicht.
Weiterführend:
Domiziladresse oder virtuelles Büro? ·
Was kostet eine Domiziladresse? ·
Sitzverlegung in einen anderen Kanton
· Steuervergleich aller Kantone